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segeltoern2018_versicherungen

VERSICHERUNGEN

Hier alle abgeschlossenen Versicherungen. Ich habe explizit keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

Ganz wichtige: Die Versicherung zahlt nicht bei:

[…]
c) bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
[…]

SKIPPER- HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG

Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.

Mitversichert sind (auf Basis der AHB und Besondere Bedingungen (SH 2014) für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung): Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander. Sicherheitsleistungen bis EUR 125.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen. Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 25.000,00. Die Deckungssumme beträgt pauschal EUR 10.000.000 für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.

Für nur EUR 10,- zusätzlich (Jahresdeckung EUR 20,-) erhalten Sie unsere umfassende Rechtsschutz-Versicherung zur Skipper-Haftpflicht-Versicherung

CHARTERKAUTIONSVERSICHERUNG

Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.

Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei dieser Yachtcharter Kautionsversicherung gibt es bei uns keine Selbstbeteiligung.

SKIPPER- INSASSENUNFALLVERSICHERUNG

Kennzahl 4

Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.

Mitversichert sind unter anderem im Rahmen des Vertrages: Unfälle bei der Benutzung des Beibootes. Die Überführung zum Heimatort nach Tod. Der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort. Tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen sowie Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser, auch wenn kein Unfallrisiko eingetreten ist. Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages auch Unfälle, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Bergungskosten auch für Herzinfarkt bzw. Schlaganfall. Es sind versichert: Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht sowie Seenot oder schwere Beschädigung am Schiff. Achtung: Die Teilnahme an Regatten und die Beteiligung an Motorbootrennen sind nur gegen Zuschlag versicherbar.

Diese Tabelle zeigt die möglichen Versicherungssummen

Produkt-Kennzah Bei Tod Bei Invalidität Bergungskosten
..1 € 75.000,00 € 150.000,00 € 50.000,00
..2 € 150.000,00 € 300.000,00 € 50.000,00
..3 € 225.000,00 € 450.000,00 € 50.000,00
..4 € 300.000,00 € 600.000,00 € 50.000,00

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